Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde.
Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben.

Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.

Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG).
Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
  • Führung des Vermögensverzeichnisses
  • Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt

Der Kirchenvorstand wurde am 12. / 13. November 2022 neu gewählt.
Gewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Dr. Christoph Hollemann
  • Bastian Hübschmann
  • Solveig Klein-Franke
  • Elisabeth Kortmann
  • Ulrich Lintker
  • Michael Peters
  • Dr. Carsten Steinhoff
  • Dr. Michael Wunder

Ersatzmitglied:

  • Ellen Tangemann

Weiteres Mitglied und Vorsitzender des Kirchenvorstands ist

  • Pfarrer Dr. Thomas Kellner

Stellvertretender Vorsitzender ist

  • Michael Peters

Entsendetes Mitglied aus dem PGR

  • Wilhelm Eckermann

Bereich Finanzen

  • Elisabeth Kortmann
  • Bastian Hübschmann
  • Dr. Carsten Steinhoff

Vertreter im Gesamtverband

  • Elisabeth Kortmann
  • Bastian Hübschmann

Ansprechpartner für Kronsrode

  • Ulrich Lintker

Caritas-Ausschuss

  • Ulrich Lintker

Garten-Ausschuss

  • Michael Wunder

Kontakt zum Kirchenvorstand bekommen Sie jederzeit über das Pfarrbüro oder indem Sie eines der Mitglieder ansprechen.