Hochzeit

Sie möchten kirchlich heiraten?

Wir freuen uns über Ihren Entschluss und wünschen Ihnen Gottes Segen!

Denken Sie bitte daran, mit uns rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, d.h. sobald der gewünschte Trauungstermin feststeht, damit der trauende Geistliche sich den Termin frei hält und die Kirche reserviert wird. Der Priester oder Diakon, der die Trauung durchführt, wird dann mit Ihnen einen Gesprächstermin vereinbaren.

Voraussetzung einer kirchlichen Eheschließung ist, dass ein Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche ist. Vor einer kirchlich gültigen Trauung ist stets ein Ehevorbereitungsprotokoll aufzunehmen. Zuständig ist dafür das Pfarramt, in dem der/die kath. Ehepartner ihren Wohnsitz hat/haben. Dabei werden wesentliche Personaldaten festgehalten und Fragen des kirchlichen Eheverständnisses besprochen. Gemeinsam wird dann auch die Gestaltung der Trauungsfeier festgelegt.

Für das Ehevorbereitungsprotokoll benötigen Sie als katholisches Kirchenmitglied einen neu ausgestellten Taufschein. Er enthält den Nachweis des Ledigenstandes. Sie erhalten den Taufschein von dem Pfarramt, in dem Sie getauft worden sind. Von nichtkatholischen Kirchenmitgliedern werden die Taufdaten benötigt. Diese legen - ebenso wie Nichtgetaufte - eine schriftliche eidesstattliche Erklärung über ihren Ledigenstand ab. Falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind, bringen Sie bitte zum Trauungsgespräch eine Kopie der Heiratsurkunde mit.

Ökumenische Trauungen mit Beteiligung eines nichtkatholischen Geistlichen werden auf Wunsch des Brautpaares gern gefeiert. Voraussetzung ist, dass ein Ehepartner Mitglied der katholischen, der andere Mitglied einer anderen christlichen Kirche ist. Ökumenische Trauungen werden entweder in einer katholischen Kirche nach katholischem Ritus oder in einer evangelischen Kirche nach evangelischem Ritus gefeiert. "Ritus" bedeutet dabei, dass entweder der katholische oder der evangelische Geistliche das Eheversprechen entgegen nimmt. Der andere mitfeiernde Geistliche hält dann in der Regel die Predigt.

Zur Gültigkeit einer ökumenischen Eheschließung ist in jedem Fall auch das Ehevorbereitungsprotokoll erforderlich, das der zuständige kath. Geistliche mit Ihnen aufnimmt.

Ist eine nicht-katholische (z.B. evangelische oder nur standesamtliche) Eheschließung beabsichtigt, benötigt das Brautpaar dafür eine bischöfliche Dispens. Diese wird vom Pfarrer nach Erstellung des Ehevorbereitungsprotokolls beantragt.

In Fällen, in denen ein Ehepartner bereits (kirchlich oder standesamtlich) verheiratet war, muss die Nichtigkeit der ersten Ehe durch die zuständige kirchliche Stelle festgestellt werden. Erst danach ist eine kirchliche Eheschließung möglich.